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Der neue Energieausweis 2021: Beantragen, Ausstellen & mehr

Inhaltsverzeichnis

Der Energiehaushalt wird Jahr für Jahr wichtiger. Immer mehr Menschen achten beim Kauf einer Immobilie oder bei der Wohnungsmiete auf die Nachhaltigkeit des jeweiligen Objektes. Auch aus Kostengründen ist dies sehr wichtig. Durch das im November 2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beim Immobilienverkauf und Neuvermietungen ein Energieausweis Pflicht. Die Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 ist nun verstrichen, sodass die neuen Regeln ab Mai 2021 gelten.

Lassen Sie sich den Energieausweis unbedingt von einem qualifizierten Aussteller anfertigen. Denn hierbei gibt es wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen und dieser Beitrag keine steuerliche Beratung darstellt. Für ausführliche Informationen zu Ihren individuellen Gegebenheiten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Wozu braucht man einen Energieausweis

Mit dem Energieausweis wird der Energiestandard eines Wohngebäudes klassifiziert. Möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten, ist die Ausstellung des Energieausweises Pflicht. Mit dem Energieausweis können sich Immobilienkäufer- und Mieter über die Treibhausemissionen des Gebäudes informieren, so haben Sie bereits vor der ersten Jahresabrechnung eine deutlich detailliertere Übersicht über die auf Sie zukommenden zusätzlichen Kosten.

Mit den neuen Regelungen reagiert man unter anderem auch auf die gestiegene Sensibilität im Energiesektor. In den letzten Jahren hat der Staat im Hinblick auf Erneuerbare Energien bereits viele Projekte gefördert. Der Energieausweis ist nicht nur Pflicht, wenn Sie eine Immobilie veräußern möchten, sondern auch beim Bau eines neuen Gebäudes notwendig – sofern dieses auf gewöhnliche Temperaturen beheizt werden soll.

Neue Regeln für den Energieausweis: Das gilt ab Mai 2021

Die Übergangsfrist seit Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes ist am 30. April 2021 abgelaufen. Seit dem 1. Mai 2021 müssen die Vorschriften bezüglich des Energieausweises daher genau eingehalten werden. Ob ein Wohngebäude vermietet, verkauft oder verpachtet wird, ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Es reicht nicht, diesen erst bei der Vertragsverhandlung vorzulegen.

Allerdings heißt dies nicht, dass nun alle Immobilieneigentümer neue Energieausweise erstellen müssen. Ehemals ausgestellte Energieausweise behalten bis zu zehn Jahre nach Ausstellung ihre Gültigkeit – vorausgesetzt es sind keine größeren Änderungen am Gebäude in diesem Zeitraum durchgeführt worden.

Nach wie vor gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise, hier bleibt es damit wie bisher. Die günstigeren Verbrauchsausweise sind allerdings nicht für alle Gebäudearten zulässig. Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises werden die vollständigen Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei Jahren in Folge benötigt. Welche Anforderungen der Energieausweis erfüllen muss, ist auch davon abhängig, ob das Gebäude privat oder geschäftlich genutzt werden soll.

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Energieausweise - das sind die Neuerungen ab 2021

Der Energieausweis soll mit den Änderungen im Mai 2021 nicht nur die Energiekosten aufschlüsseln, sondern insbesondere auch detaillierte Angaben zum Energieverbrauch beinhalten. Daher müssen die Treibhausemissionen mit aufgeführt werden. Weitere Pflichtangaben sind das Baujahr, der Energieträger der Heizung und die Art des Energieausweises.

Zudem muss der Aussteller des Energieausweises einen ordentlichen Eindruck von der Immobilie erhalten. Dies geht am besten durch einen Besuch vor Ort. Auch Fotos sind zugelassen, wenn damit eine aussagekräftige Beurteilung notwendig ist. Mit diesem Schritt soll auch die Qualität der Angaben auf dem Energieausweis angehoben werden. Denn nun gehören auch bei allen Energieausweisen Auskünfte über den Sanierungsstand und Modernisierungsempfehlungen zu den Pflichtangaben.

Neue Regelungen für Energieausweise: Wer ist betroffen?

Betroffen sind nicht nur Immobilienbesitzer. Auch Makler müssen den Energieausweis in Zukunft bei Ausschreibungen vorlegen. Damit sind nicht mehr nur die Immobilienbesitzer mit der Aufgabe konfrontiert, den Energieausweis vorzulegen. Allerdings ist der Energieausweis nur auszustellen, wenn das Objekt neu vermietet oder verpachtet bzw. verkauft wird. Bestehende Mietverhältnisse verpflichten nicht zur Ausstellung eines neuen Energieausweises. Auch wenn die Immobilie selbst genutzt werden soll, liegt kein Handlungsbedarf vor. Anders sieht es hingegen aus, wenn es größere Bauarbeiten am Wohnobjekt gab, die den Energiehaushalt ebenso beeinflussen.

Die Verantwortung über die Richtigkeit des ausgestellten Energieausweises liegt dabei beim Eigentümer und dem Aussteller des Energieausweises. Daher muss sich der Aussteller in Zukunft ein gutes Bild der Immobilie machen. Eine Bewertung des Energiestandards kann zwar auch durch das Einreichen von aussagekräftigen Fotos erfolgen, allerdings empfiehlt sich für die Ausstellung ein Hausbesuch.

Wo können Sie einen Energieausweis neu beantragen?

Wo Sie einen Energieausweis beantragen können, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.

Bei Bestandsimmobilien dürfen Energieausweise prinzipiell von Ingenieuren, Architekten, Physikern oder Handwerkern ausgestellt werden. Wichtig für Sie als Eigentümer ist hierbei allerdings, dass Sie sich im Voraus vergewissern, ob der Aussteller auch die im GEG aufgeführten Bedingungen erfüllt. Ansonsten haften auch Sie für fehlerhafte Angaben im Energieausweis.

Es gibt kein Zertifikat, das die Ausstellung des Energieausweises bescheinigt. Gerade deshalb ist es umso wichtiger für Sie, den Energieausweis von Personen anfertigen zu sein, die bereits Erfahrungen in diesem Gebiet gesammelt haben. Die deutsche Energieagentur (dena) hat beispielsweise unter der Energieeffizienz-Expertenliste eine Liste von Energieberatern zusammengestellt, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird.

Wenn es sich um eine neugebaute Immobilie handelt, wird der Energieausweis erst mit Fertigstellung ausgestellt. Im Voraus kann der Energieausweis nicht ausgestellt werden. Wo der Energieausweis in diesem Fall beantragt werden kann, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Die Kosten für den Energieausweis

Die Kosten für den Energieausweis können zwischen 50 Euro und 500 Euro variieren. Wie teuer der Energieausweis ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Um dies preislich einordnen zu können, muss zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden werden. Der Verbrauchsausweis ist zwar günstiger, allerdings auch nicht für alle Gebäudetypen geeignet. Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, während für die Ausstellung eines Bedarfsausweises durchschnittlich 300 bis 500 Euro anfallen können. Verbrauchsausweise sind zudem nicht so aussagekräftig wie die Bedarfsausweise. Auch deswegen kann sich die Ausstellung eines Bedarfsausweises lohnen.

Wichtig ist, dass Sie sich hier nicht von zu günstigen Angeboten täuschen lassen. Ein mit Sorgfalt korrekt erstellter Energieausweis kann unter Umständen etwas mehr kosten. Bei zu günstigen Angeboten sollten Sie daher vorsichtig sein und die Qualifikation des Ausstellers infrage stellen bzw. prüfen lassen. Auch für den Aussteller des Energieausweises kann eine nicht sachgemäße Anfertigung teuer werden. So werden Verstöße bei der Ausstellung oder Verwendung des Energieausweises mit Strafen bis zu 10.000 Euro geahndet. Daher sollten Sie als Immobilienbesitzer auch immer dafür sorgen, dass eine sachgemäße Beurteilung des Energiestandards durch den Aussteller erfolgen kann.

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