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Eigentumswohnung verkaufen als Miteigentümer – Wer muss beim Verkauf der Immobilie zustimmen?

Inhaltsverzeichnis

Wer als Miteigentümer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, der steht vor einer ganzen Reihe an Herausforderungen. Grundsätzlich ist das Unterfangen jedoch nicht unmöglich.

Als Miteigentümer ist man nicht alleiniger Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung. Stattdessen teilt man sich das Eigentum mit anderen Miteigentümern zu bestimmten Anteilen. Über seinen eigenen Bruchteil darf man verfügen, wobei man von ideellen Miteigentumsanteilen spricht. Eine solche Aufteilung ist in der Realität jedoch häufig nicht möglich. Wenn man beispielsweise eine halbe Wohnung besitzt, dann kann man das Objekt nicht einfach durchschneiden. In der Handhabung einer Immobilie führt dieses Problem oft zu bürokratischen Herausforderungen.

Dennoch ist es möglich, auch als Miteigentümer eine Eigentumswohnung zu verkaufen.

Wessen Zustimmung benötigt man für den Verkauf einer Eigentumswohnung?

In der Gemeinschaftsverordnung wird bestimmt, wie das Sondereigentum zu behandeln ist. Der Eigentümer einer Wohnung darf sein Sondereigentum beispielsweise nur verkaufen, wenn ein anderer Wohnungseigentümer oder der Verwalter zustimmen. Dies wird in § 12 WEG behandelt. Auch wenn die Zustimmung nur aus einem triftigen Grund verweigert werden kann, sind notariell beurkundete Kaufverträge zwischen einem Verkäufer und einem Käufer schwebend unwirksam, solange die Zustimmung nicht eingegangen ist. Wenn ein Miteigentümer seinen Teil einer Eigentumswohnung verkaufen möchte, dann benötigt er die Zustimmung des oder der anderen Miteigentümer.

Was in der Theorie einfach aussieht, erweist sich in der Praxis als wahre Herausforderung. Zunächst einmal ist es schwer, einen Käufer zu finden, der für den Anteil an einer Eigentumswohnung einen fairen Preis zahlen möchte. Hinzu kommt, dass sich der Miteigentümer mit dem Käufer einverstanden erklären muss. Dennoch lassen sich Miteigentumsanteile verkaufen, wenn man bei dem Prozess die Hilfe von Experten in Anspruch nimmt.

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Kann man die Hälfte einer Wohnung verkaufen?

Das Miteigentum kommt besonders in Erbfällen vor. Wenn die Eigentümer ihre Wohnung an zwei Kinder vererben, dann sind diese zu gleichen Teilen Miteigentümer (soweit im Testament nicht anders vermerkt). Den beiden Erben gehört die Eigentumswohnung zu gleichen Teilen. Die Miteigentümer sind dazu befugt, ihren Anteil der Eigentumswohnung zu verkaufen.

Nicht selten kommt es zwischen den Erben zu Zerwürfnissen. Die Streitigkeiten können nicht mehr überwunden werden, weshalb sich einer der Miteigentümer zum Verkauf seiner Anteile durchringt. Hierbei können meist nur sehr viel geringere Preise erzielt werden, weil nur wenige Menschen dazu bereit sind, das Risiko von Miteigentum in Kauf zu nehmen. Aus rechtlicher Sicht kann man als Miteigentümer jedoch durchaus die Hälfte einer Eigentumswohnung verkaufen.

Kann man als Miteigentümer alleine die Eigentumswohnung verkaufen?

Als Miteigentümer kann man nur über seine eigenen Anteile frei verfügen. Man ist deshalb nicht dazu berechtigt, die gesamte Wohnung ohne weiteres zu verkaufen. Es wäre jedoch möglich, die anderen Parteien von einem Verkauf zu überzeugen. Wenn die gesamte Immobilie verkauft wird, kann man meist sehr viel höhere Preise erzielen und schneller einen Käufer finden. Kaum jemand ist dazu bereit, in eine Miteigentümergemeinschaft einzusteigen.

Handelt es sich bei den Miteigentümern um Ehepartner und die Eigentumswohnung ist ein Großteil des ehelichen Vermögens, dann wird nach § 1365 Abs. 1. BGB die Einwilligung des Ehepartners benötigt, um über die Immobilie zu verfügen.

In der Teilungserklärung der Eigentumswohnung wird vermerkt, ob die anderen Miteigentümer im Falle eines Verkaufs ein Vorkaufsrecht besitzen.

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