Falls Sie eine Eigentumswohnung trotz langer Kreditlaufzeit veräußern möchten, ist ein Verkauf möglich. Gründe, die Eigentumswohnung zu verkaufen, auch wenn der Kreditvertrag noch nicht abbezahlt ist, gibt es einige: einen Umzug, eine Ehescheidung oder aber auch ein Todesfall. Wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu verkaufen, obwohl diese noch nicht abbezahlt ist, gilt es jedoch einige Umstände zu berücksichtigen, die den Kredit betreffen. Vor allem sind dies die im Kreditvertrag vereinbarten Bedingungen, darunter die Kündigungsfrist und eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Bedingungen des Immobilienkredits bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag
Bei Verkauf der Eigentumswohnung mit noch laufendem Immobilienkredit haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung des Kreditvertrags.
Allein die außerordentliche Kündigung nach zehn Jahren ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. So hat es der Gesetzgeber festgelegt.

Die Kündigungsfristen des Immobilienkredits bei vorzeitigem Verkauf der Eigentumswohnung
Grundsätzlich ist die vorzeitige Kündigung des Kredits jederzeit möglich. Sie ist nur unterschiedlich teuer.
Besteht eine Zinsfestschreibung über zehn Jahre hinaus, haben Sie das Recht, den Kreditvertrag ohne Entschädigung zu kündigen, sobald zehn Jahre abgelaufen sind. Die Kündigungsfrist beläuft sich dann auf sechs Monate. Das regelt das gesetzliche Sonderkündigungsgesetz.
Wenn Sie innerhalb der Zinsfestschreibung vor zehnjährigem Bestehen des Vertrages aus diesem aussteigen wollen, wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Falls Sie außerordentlich kündigen, haben Sie am Ende zwei Wochen Zeit, um die ausstehende Kreditsumme zu begleichen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Ausstieg aus dem Immobilienkredit
Das Kreditinstitut verlangt die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung dafür, dass ihr durch die vorzeitige Beendigung des Immobiliendarlehens wertvolle Zinsen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist diejenige, die den Verkauf der Eigentumswohnung, wenn der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt ist, teuer machen kann.
Das Kreditinstitut berechnet, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein wird. In die Berechnung der entgangenen Zinsen fließen die Kredithöhe, die Dauer der Laufzeit und die Zinshöhe mit ein. Allerdings passiert es immer wieder, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht angemessen ist. Daher lohnt sich eine objektive und kritische Würdigung auf jeden Fall – bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einer professionellen Prüfung.
Wann ist die Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, sobald Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, für welche der Kredit noch nicht abbezahlt ist und der Kredit noch nicht zehn Jahre gelaufen ist. In dieser Zeit befinden Sie sich bei der Tilgung des Kredits noch in der Zinsfestschreibung.

Können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
Falls Sie eine neue Immobilie erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, den Kredit nicht zu kündigen, sondern die Immobilie auszutauschen und den Vertrag mit Einverständnis der Bank laufen zu lassen. In diesem Fall bräuchten Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.
Eine Umschuldung ist eine andere Möglichkeit, eine Eigentumswohnung zu verkaufen, obwohl der Kredit noch nicht abbezahlt ist. In diesem Fall wird mit der Bank vereinbart, dass der neue Käufer den Kredit des Verkäufers übernimmt. Voraussetzung dafür sind das Einverständnis der Bank und des Käufers. Die Kaufkraft des Käufers muss entsprechend hoch sein.
Wichtig ist noch zu wissen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft ist. Eine Prüfung lohnt sich also. Es geht darum zu prüfen, ob alle Formatierungsregeln eingehalten wurden, sowie die Widerrufsbelehrung nachvollziehbar und inhaltlich vollständig ist.
Manchmal lohnt es sich auch, mit dem Verkauf der Eigentumswohnung vor Ablauf des Kredits noch einige Zeit zu warten, dann nämlich, wenn Ihr Kreditvertrag schon fast zehn Jahre läuft. Nach zehn Jahren Laufzeit entfällt in der Regel die Vorfälligkeitsentschädigung, weil die Zinsfestschreibung zu Ende ist.
Fazit: Verkauf einer Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist
Die außerordentliche Kündigung eines Immobiliendarlehens ist im Prinzip jederzeit möglich. Informieren Sie sich gut, damit der Ausstieg durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kein allzu teures Unterfangen wird. Wir stehen Ihnen mit unserem Expertenteam gern mit professionellem Rat zur Seite, um den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung erfolgreich abzuwickeln.