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Eigentumswohnung verkaufen: Notarkosten – Wer zahlt & wie viel?

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Wer seine Eigentumswohnung rechtmäßig verkaufen möchte, der kommt an einem Termin beim Notar nicht vorbei. Doch mit welchen Notarkosten muss man rechnen, wenn man seine Eigentumswohnung verkaufen möchte und wer muss diese Kosten zahlen?

Der Verkauf einer Wohnung ist mit verschiedenen Nebenkosten verbunden. Nicht immer ist im Voraus klar, welche Kosten von dem Käufer und welche vom Verkäufer gedeckt werden müssen.

Welche Kosten entstehen beim Wohnungsverkauf?

Wenn der Verkauf einer Wohnung über einen professionellen Makler abgewickelt wird, dann muss deren Betreuung bezahlt werden. Seit der Maklerreform im Jahr 2020 werden die Kosten für den Makler von Verkäufer und Käufer zu gleichen Anteilen übernommen. Individuelle Absprachen sind hierbei möglich.

Weitere Nebenkosten sind unter anderem die Grunderwerbsteuer, die Gerichtskosten für den Eintrag ins Grundbuch und die Notarkosten. Normalerweise werden diese Nebenkosten von dem Käufer der Immobilie gezahlt.

Wenn die Wohnung kürzer als zehn Jahre im eigenen Besitz war und die Immobilie in den vergangenen drei Jahren nicht privat genutzt, sondern vermietet wurde, dann fällt unter Umständen eine Spekulationssteuer an. Es empfiehlt sich, sich mit diesem Thema vor dem Verkauf der Eigentumswohnung auseinanderzusetzen.

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Wer zahlt die Notarkosten beim Verkauf einer Eigentumswohnung?

Der Verkäufer ist beim Verkauf seiner Eigentumswohnung in der Regel im Vorteil. Die Notarkosten werden normalerweise vom Käufer beglichen. Dafür hat der Käufer aber auch das Recht, sich einen Notar seines Vertrauens auszusuchen. Das hat jedoch keinen Einfluss auf das Immobiliengeschäft, denn der Notar muss sich an strenge Vorgaben halten und hat wenig Handlungsspielraum. Jeder Notar muss seine Aufgaben rechtmäßig und gewissenhaft ausführen.

Wie hoch sind die Notarkosten, wenn man seine Eigentumswohnung verkaufen möchte?

Der Notar hält sich bei der Berechnung seines Honorars an die Gebührenordnung aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es ist festgeschrieben, welche Preise für welche Vorgänge beim Notar abgerechnet werden können. Die Höhe der Gesamtkosten hängt unter anderem vom Verkaufspreis der Immobilie ab. Hinzu kommt, wie mit den einzelnen Vorgängen umgegangen wird. Wenn der Notar während des Immobiliengeschäfts mehrmals in Anspruch genommen wird, dann fällt die Rechnung letztendlich höher aus.

Wenn man seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, setzen sich die Notarkosten wie folgt zusammen:

  • Beglaubigung des Kaufvertrags durch den Notar: etwa 1,5 Prozent des Immobilienpreises
  • Eintragung im Grundbuch: 0,5 Prozent des Kaufpreises der Eigentumswohnung

Diese beiden Posten werden vom Käufer bezahlt.

Wenn für die Eigentumswohnung ein Darlehen mit einer Grundschuld aufgenommen wurde, dann müssen die Rechte Dritter beim Verkauf der Wohnung gelöscht werden. Die Kosten für die Löschung betragen laut GNotKG 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Dieser Posten muss vom Verkäufer gezahlt werden, wenn die Löschung nicht bereits im Voraus beantragt wurde.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem weiterführenden Beitrag “Der Notartermin beim Wohnungskauf im Überblick: Funktion, Ablauf, Dauer, Kosten & Unterlagen”.

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