Wer sich auf dem Immobilienmarkt aufhält, der stolpert über die verschiedensten Begriffe. Während einige zugänglich und aus dem herkömmlichen Alltag bekannt sind, ist man anderen noch nie begegnet. Hinzu kommt, dass es häufig Synonyme gibt. Heute geht es rund um die Eigentumswohnung vs. das Wohnungseigentum. Verbirgt sich hinter den beiden Wörtern womöglich dieselbe Bedeutung oder gibt es Unterschiede, die man bedenken muss?
Was bedeutet Wohnungseigentum?
Laut gesetzlicher Definition ist das Wohnungseigentum das Sondereigentum, das ein Eigentümer an einer Wohnung besitzt. Die Wohnung befindet sich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Unter Sondereigentum versteht man in diesem Zusammenhang, dass der Besitzer mit seiner Wohnung nach seinem Belieben verfahren darf. Es gibt jedoch immer dort eine Grenze, wo die Interessen des Wohnungseigentümers auf die Interessen der anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft treffen.
Wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, welche Pflichten und Rechte die einzelnen Wohnungseigentümer haben und wie die wesentlichen Begriffe rund um das Wohnungseigentum definiert werden, kann im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nachgelesen werden.

Ist eine Eigentumswohnung gleichzeitig auch ein Wohnungseigentum?
Die Begriffe Eigentumswohnung vs. Wohnungseigentum werden im Alltag häufig als Synonyme benutzt. Das stimmt jedoch nicht ganz. Eine Eigentumswohnung ist Teil des Wohnungseigentums. Wenn man eine Wohnung kauft, dann geht diese nicht in den Besitz des Eigentümers über. Aus faktischer Sicht tut sie es zwar, denn der Eigentümer kann über die Eigentumswohnung verfügen, solange er dadurch nicht die Interessen anderer Eigentümer stört. Aus juristischer Sicht kauft man hingegen lediglich einen Anteil an einem Haus oder einem Grundstück. Man hat ein Verfügungs- und Nutzungsrecht. Das gesamte Wohnhaus gehört juristisch gesehen allen Wohnungseigentümern gemeinsam. Deshalb muss man zwischen Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum unterscheiden, wenn man eine Eigentumswohnung kauft.
Das Wohnungseigentum entsteht durch die Teilung eines großen Wohnhauses oder Grundstücks. Dies kann durch eine Teilungserklärung oder einen Teilungsvertrag geschehen.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, der zahlt für das Sondereigentum an der Wohnung. Hinzu kommt der Miteigentumsanteil, den man am Gemeinschaftseigentum erwirbt. Beides zusammen bildet das Wohnungseigentum.