Wenn man seine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft, fordert das Finanzamt häufig dazu auf, eine Spekulationssteuer zu zahlen. Davon sind jedoch nicht alle Immobilien betroffen. Die Spekulationssteuer fällt beispielsweise nicht an, wenn sich das Objekt länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat. Doch damit nicht genug, denn es gibt immer wieder auch andere legale Möglichkeiten, mit denen man die Spekulationssteuer umgehen kann.
Es gibt keine allgemeingültigen Angaben zur Höhe der Spekulationssteuer. Unter Umständen kann sie bis zu 45 Prozent betragen.
Erfahren Sie, wie hoch die Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien ist und wie sie sich möglicherweise umgehen lässt.
Wie kann man die Spekulationssteuer für Immobilien berechnen?
In § 23 EStG wird festgesetzt, dass auf die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Spekulationssteuer erhoben wird. Dazu gehört auch der private Verkauf einer Eigentumswohnung oder einer anderen Immobilie.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und eine Spekulationssteuer anfallen wird, dann stellt sich natürlich die Frage: Wie hoch ist die Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien? Es werden verschiedene Faktoren beachtet, die je nach Art und bisherigem Gebrauch sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich kann folgende Rechnung aufgestellt werden:
- Verkaufspreis der Eigentumswohnung oder Immobilie
- minus Anschaffungswert
- minus Werbungskosten, die im Rahmen des Verkaufs angefallen sind
- ergibt Verkaufsgewinn
Von dem Gewinn aus dem Immobiliengeschäft wird anschließend abgezogen, zu welchem Anteil die Immobilie vom Besitzer genutzt wurde. Der zu versteuernde Verkaufsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers verrechnet. Das Ergebnis ist die zu zahlende Spekulationssteuer.
Muss man beim Verkauf einer Eigentumswohnung immer eine Spekulationssteuer zahlen?
Die Antwort lautet: Nein. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen beim Verkauf der Immobilie keine Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Die Kriterien hierfür sind zum Beispiel dann erfüllt, wenn Sie die Eigentumswohnung über einen Zeitraum von drei oder mehr Jahren ausschließlich selbst genutzt haben. Wurde die Wohnung mehr als zehn Jahre vermietet, so wird ebenfalls keine Spekulationssteuer fällig. Haben Sie die Eigentumswohnung kürzer als zehn Jahre vermietet, sie aber im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren zuvor selbst genutzt, so umgehen Sie die Spekulationssteuer.
Die Spekulationssteuer nach § 23 EStG ist dann zu zahlen, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der vermieteten Immobilie weniger als zehn Jahre liegen.
Ist der Verkauf einer Immobilie ein Spekulationsgewinn?
Wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben, so geschieht dies möglicherweise mit der Absicht, eine Rendite zu erzielen. Verkaufen Sie das Renditeobjekt vor dem Ablauf der Spekulationsfrist, so müssen Sie für den Gewinn aus dem Immobiliengeschäft eine Spekulationssteuer zahlen. Wie hoch die Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Haben Sie eine Immobilie als Renditeobjekt gekauft und verkaufen es innerhalb eines kurzen Zeitraums wieder, so müssen Sie den Spekulationsgewinn mit der Höhe Ihrer Einkommensteuer versteuern. Der Verkauf einer Immobilie kann somit ein Spekulationsgewinn sein.