Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung gibt es viele Faktoren, die den Prozess aufwändig und kräftezehrend machen können. Für viele Menschen ist der Kauf Ihrer ersten Eigentumswohnung ein riesiger Schritt, der mit einer hohen Menge Geld einhergeht. Damit Sie bestens für den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie vorbereitet sind, haben wir eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Informationen erstellt.
Mit diesen Kosten können Sie rechnen
Neben dem Anschaffungspreis kommen auf den Käufer und Verkäufer der Eigentumswohnung noch weitere Kosten zu.
Oftmals werden Eigentumswohnungen mit Hilfe eines Maklers vermittelt. Je nach Bundesland kann die Höhe der Maklerprovision zwischen 5% und 7% des vereinbarten Kaufpreises liegen. Nach neuesten Regelungen kommt der Käufer nun nicht mehr allein für die Maklerprovision auf. Diese wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Für den Fall, dass Sie Zweifel beim Kauf einer älteren Wohnung haben oder nicht vollkommen von der baulichen Substanz überzeugt sind, kommen Gutachten gelegen. Diese helfen Ihnen dabei, den Zweifel entweder zu beseitigen oder zu bestätigen. Die Kosten für ein umfassendes Verkehrswertgutachten können bei 1.500 € bis 3.000 € liegen.
Der Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung kann durch einen Notar vollendet werden. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, kommen Notarkosten auf Sie zu: Diese betragen rund 2% des Kaufbetrags. Außerdem ist die neue Eintragung in das Grundbuch ebenfalls mit Kosten verbunden. Diese betragen etwa 1,5% bis 2,5% des Kaufbetrags.
Die Grunderwerbsteuer hängt ebenfalls vom jeweiligen Bundesland ab. Der Steuersatz kann zwischen 3,5% und 6,5% des vereinbarten Kaufpreises variieren.
Welche Rolle spielt ein Notar?
Dem Gesetz nach muss jeder Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung von einem Notar beurkundet werden. Der Kauf der Immobilie ist erst offiziell rechtskräftig, wenn der Vertrag vom Notar beglaubigt wurde.
Vor allem wenn Sie zum ersten Mal eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen, stellt sich häufig die Frage: Wer bestellt den Notar beim Wohnungskauf? Eine bestimmte Regelung gibt es nicht, jedoch bestellt in den meisten Fällen der Käufer den Notar.
Der Notar kann außerdem Fragen zum Vertrag aufklären und ist dazu verpflichtet, vollkommene Neutralität zu bewahren. Stellen Sie am besten so viele Fragen wie möglich, damit Sie über jedes Detail des Vertrages genau Bescheid wissen. Alle Beratungsleistungen des Notars sind bereits in den Notarkosten inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Sie müssen weder als Käufer, noch als Verkäufer vollkommen selbst für die Notarkosten aufkommen. In der Regel werden die Kosten gleichmäßig aufgeteilt. So ist es beispielsweise üblich, dass der Verkäufer für die Gebühren der Löschung von alten Grundschulden aufkommt. Der Käufer dagegen übernimmt die Kosten der Eintragung in das Grundbuch.
Am Beurkundungstermin sind in der Regel der Notar, der Verkäufer, der Käufer und eventuell der Makler anwesend. Während der Sitzung liest der Notar den beiden beteiligten Parteien den Vertrag laut vor. Außerdem werden weitere wichtige Regelungen noch einmal erläutert. Auch hier steht es Ihnen weiterhin zu, Fragen zu stellen.
Was benötigt der Notar beim Wohnungskauf?
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Ausweis
- Steuer-ID
- Darlehensunterlagen des Verkäufers
- Finanzierungsunterlagen des Käufers
Jeder Kauf und Verkauf einer Immobilie ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Durch die Begleitung eines Notars kann dieser abgesichert werden.
Das Grundbuch: Was ist das und was können Sie darin finden?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und wird vom Grundbuchamt geführt. Die Führung eines Grundbuches dient dem Zweck der Rechtssicherheit. Da in dem Grundbuch höchst sensible Inhalte einzusehen sind, ist der Einblick nur beschränkt möglich. Einen Blick in das Grundbuch zu werfen, sind daher nur dem Grundstück- oder Immobilieneigentümer, weitere vermerkte Personen und Personen mit berechtigtem Interesse, wie potentiellen Käufern, gestattet. Im Allgemeinen gewährleistet ein amtlich geführtes Grundbuch, dass Sie als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes identifizierbar sind. Je nach Thematik gibt es verschiedene Arten von Grundbüchern. Für den Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung ist das Wohnungsgrundbuch gefragt.
In einem Grundbuch können Sie mögliche Belastungen, eine Beschreibung des Grundstücks sowie die Eigentumslage entnehmen. Außerdem stehen Informationen zum derzeitigen Besitzer, sowie beim Kauf den damit einhergehenden Rechten und Pflichten zur Verfügung.
Des Weiteren können Sie auf dem Grundbuchblatt Informationen über die Flurnummer, die Lage, die Wegrechte und Hypotheken finden. Das Grundbuch wird vom Notar eingesehen und den beiden Parteien dargelegt und erläutert.
Als Käufer haben Sie das Recht, das Wohnungsgrundbuch vor Erwerb der Wohnung einzusehen. Auf diese Weise vermeiden Sie jegliche Risiken eines Fehlkaufs.
Sobald Sie die Wohnung kaufen und den gesamten Kaufbetrag an den Verkäufer bezahlt haben, übersendet der Notar die erforderlichen Unterlagen für die Eigentumsänderung an das Grundbuchamt und Sie stehen als neuer Eigentümer im Grundbuch.