Wer seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte unbedingt eine Bewertung der Immobilie durchführen lassen. Manchmal entspringt das Interesse an einer solchen Bewertung auch einem gerichtlichen Beschluss. Das Wissen um den reellen Preis einer Eigentumswohnung kann aus vielen Gründen interessant sein. Mit der Aufgabe wird ein Experte betraut, der die wertbildenden Kriterien kennt und das Objekt professionell untersuchen kann. Doch damit nicht genug, denn für eine seriöse Immobilienbewertung müssen auch alle wichtigen Unterlagen vorliegen.
Wenn der Experte für die Bewertung vor Ort erscheint, sollten alle Daten vorliegen. Auf diese Weise kann sich der Fachmann ein umfassendes Bild machen und eine konkrete Angabe zum Wert der Immobilie machen.
Wir haben eine ultimative Checkliste für Sie erstellt, damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie für die Bewertung Ihrer Eigentumswohnung benötigen:
- Grundbuchauszug
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung
- Energieausweis
- Baujahr des Wohnhauses
- Angaben zum Denkmalschutz
- Liegenschaftskarte (amtlicher Katasterplan)
- Baulastenverzeichnis
- Angaben zur Wohnfläche
- Bauunterlagen (beispielsweise Grundriss der Wohnung, Ansichten usw.)
- Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen
- Angaben zur Miete: Einige Wohnungen werden als Investitionsobjekt verkauft. Der Käufer möchte die Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie stattdessen vermieten. Aus diesem Grund ist es interessant für den potenziellen Käufer, über die durchschnittlichen Mieteinnahmen zu verfügen.)
- Angaben zu Sanierungsarbeiten und Modernisierungen (es werden Angaben zu Arbeiten gemacht, die innerhalb der letzten 15 Jahre durchgeführt wurden.)
Wenn die Unterlagen vor dem Ortstermin an den Sachverständigen übermittelt werden, kann sich dieser bereits im Voraus ein Bild der Immobilie machen. Vor Ort wird dann überprüft, ob die Angaben auf dem Papier mit dem Eindruck übereinstimmen, den die Eigentumswohnung vermittelt.
Es kann sein, dass sich die Beschaffung einiger Unterlagen als komplex erweist. In diesem Fall können Sie die Aufgabe der Datenbeschaffung auch an den Sachverständigen übergeben. Dabei handelt es sich je nach Anliegen um einen Immobilienmakler oder einen Gutachter.