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Verkauf der Eigentumswohnung mit Verlust

Inhaltsverzeichnis

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust ist nicht alles verloren. Hier erfahren Sie, wie Sie einerseits Verlust und Kosten minimieren und andererseits Spekulationssteuer sparen und sich Steuervorteile nutzbar machen.

Wo droht mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung am ehesten ein Verlust?

In ländlichen Gebieten, auch im Osten Deutschlands, hat sich der Immobilienmarkt in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Anders als in Ballungsräumen und boomenden Städten, droht Ihnen beim Verkauf einer Immobilie, und damit auch einer Eigentumswohnung im ländlichen Gebiet, eher Verlust. Die Interessentengruppe für Ihre Eigentumswohnung setzt sich vermutlich aus Personen zusammen, die über kein hohes Eigenkapital verfügen, wie zum Beispiel junge Familien, die dringend einen verhältnismäßig günstigen Wohnraum suchen. Setzen Sie den Preis für Ihre Eigentumswohnung, auch wenn Sie mit Verlust rechnen, nicht zu hoch an, damit Sie einen schnellen Verkauf realisieren können und es nicht zu weiteren Verlusten kommt.

Kann es Vorteile haben, eine Eigentumswohnung mit Verlust mit Makler zu verkaufen?

Wenn Ihnen beim Verkauf einer Eigentumswohnung Verlust droht, ist es von Vorteil einen professionellen Makler für den Verkauf hinzuzuziehen. Indem der Makler einen realistischen Preis ermitteln kann, wird ein langer, geldzehrender Leerstand vermieden. Der Makler kann Ihnen wertvolle Tipps zur Minimierung des Verlustes geben. Sie erhalten Hinweise zur Einsparung von Verkaufskosten und für rechtliche und organisatorische Aspekte.

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Welche Kosten erwarten mich beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust?

Versuchen Sie, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Kalkulieren Sie den Verkauf Ihrer Immobilie genau. Vielleicht können Sie noch einfache Reparaturen durchführen, die den Verkaufspreis erheblich steigern. Eventuell ist es möglich, für die Immobilie auf diese Weise doch noch einen Gewinn zu erzielen und das Ruder so herumzureißen.

Wenn Sie verkaufen, ist heutzutage die Anfertigung eines Energieausweises obligatorisch. Für diesen müssen Sie rund 500 Euro veranschlagen. Beim Verkauf müssen Sie beim Notar Grundschulden aus dem Grundbuch löschen lassen. Dafür tragen Sie die Kosten, falls die Immobilie noch mit einem Darlehen belegt ist. Bedenken Sie ebenso, dass für die Ablösung Ihrer Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen könnte. Diese verhindert, dass Sie den finanziellen Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung dafür einsetzen, den Kredit einfach abzuzahlen.

Wie wirkt sich die Spekulationsfrist beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust aus?

Normalerweise ist es so, dass jemanden, der eine Immobilie nach weniger als zehn Jahren weiterverkauft, die sogenannte Spekulationsfrist auf den Gewinn zahlen muss. Die Spekulationsfrist gilt nicht für Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen.

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust fällt jedoch keine Spekulationssteuer an, da kein Gewinn erzielt wurde. Eigentlich würde sich die Spekulationssteuer individuell aus der persönlichen Steuerklasse und dem Verkaufspreis ergeben. Die Spekulationssteuer bezieht sich immer nur auf den erzielten Gewinn beim Verkauf der Immobilie.

Wie lassen sich durch den Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust Steuern sparen?

Wenn Sie eine andere Immobilie mit Gewinn verkaufen, müssten Sie auf diesen Spekulationssteuer zahlen, falls der Verkauf früher als zehn Jahre nach Erwerb jener Immobilie stattgefunden hat. Sie können jedoch jenen Gewinn mit dem gemachten Verlust durch Ihre Eigentumswohnung gegenrechnen und so die Spekulationssteuer drücken. Selbst, wenn das Verlustgeschäft im letzten Jahr lag, können Sie es gegenrechnen lassen. Sie können sich auf die gleiche Weise ein Verlustgeschäft aus dem Folgejahr auf den Gewinn in diesem Jahr anrechnen lassen und so Steuern sparen.

Fazit

Droht Ihnen der Verkauf einer Eigentumswohnung mit Verlust, so nehmen Sie sich am besten einen Makler an Ihre Seite. Dieser kann helfen, Verlust und Kosten minimal zu halten.

Beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung mit Verlust wird keine Spekulationssteuer fällig. Mehr noch: Sie können sich den Verlust auf die Gewinne anderer Immobilienverkäufe anrechnen lassen.

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