Wenn man eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie kauft, dann wird die Grunderwerbsteuer fällig. Wo man die Grunderwerbsteuer bezahlen muss, wie hoch sie ist und wann sie bezahlt werden muss, das erfahren Sie hier.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde, schickt dieser einen Bescheid an das Finanzamt. Das Finanzamt schickt der im Kaufvertrag vereinbarten Person (in der Regel dem Käufer) einen Zahlungsbescheid. Der Käufer hat daraufhin einen Monat Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Dabei ist es egal, ob die Übergabe der Immobilie für einen späteren Zeitpunkt vereinbart wurde. Das Finanzamt orientiert sich an den Angaben des Notars. Nach Eingang der Zahlung stellt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, woraufhin die Eintragung des neuen Besitzers beim Grundbuchamt erfolgen kann.
Wohin wird die Grunderwerbsteuer gezahlt?
Wenn zwei Parteien einen Kaufvertrag vor dem Notar unterzeichnen, dann verpflichten sie sich dazu, die Grunderwerbsteuer sachgemäß zu zahlen. Grundsätzlich sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dazu verpflichtet, dies zu tun. In den meisten Fällen wird jedoch vertraglich festgehalten, dass der Betrag vom Käufer allein zu begleichen ist. Der Steuerbescheid wird vom zuständigen Finanzamt geschickt. Die Grunderwerbsteuer wird dann an das Bundesland weitergeleitet. Es ist der direkte Empfänger dieser Steuer, ist aber dazu verpflichtet, die Gelder an die Kommune, in der sich das Objekt befindet, weiterzureichen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Eine allgemeingültige Antwort lässt sich auf die Frage nach der Höhe der Grunderwerbsteuer nicht geben. Der Betrag ist vom Bundesland abhängig, in dem sich die Immobilie befindet, ebenso wie vom Kaufpreis. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Gemeint ist hiermit der Preis, der im Kaufvertrag festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Derzeit gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Beträge:
- 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen
- 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
- 5,5 Prozent: Hamburg
- 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
- 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Kann man die Grunderwerbsteuer senken?
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich nach dem Kaufpreis einer Immobilie, sowie dem Bundesland, in dem sie steht. Letzteres lässt sich nicht beeinflussen. Deshalb bleibt einem nur die Möglichkeit, den Kaufpreis des Objekts zu senken. Es gibt mehrere Fälle, in denen das funktionieren kann.
Wenn sich in der Eigentumswohnung oder dem Haus teures Inventar befindet, das nicht unbedingt zur Immobilie gehört. Man kann beispielsweise zwei Kaufverträge aufsetzen. In dem einen wird die Wohnung verkauft und im zweiten die Küche, das Gartenhaus, die Garage, die Sauna oder der Swimmingpool. Grunderwerbsteuer wird jedoch nur auf das Grundstück und die Immobilie berechnet.
Wenn man ein Grundstück kauft, auf dem ein Neubau entstehen soll, dann kann man ebenfalls zwei Verträge abschließen. Im ersten Vertrag geht es um den Kauf des Grundstücks. Dieser Preis ist die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Im zweiten Vertrag wird der Bau des Neubaus abgeschlossen. Dieser Vertrag führt jedoch keine Grunderwerbsteuer mit sich.
Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um die Grunderwerbsteuer können Sie sich jederzeit an das Expertenteam von Vandenberg wenden. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten.
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