Ganz gleich, ob Sie gerade auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie sind oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen, auf einen Makler sollten Sie bei einem Immobiliengeschäft in Berlin unter keinen Umständen verzichten. Denn was viele nicht wissen ist, dass der Makler während eines Immobiliengeschäfts zu einem treuen Begleiter wird. Er übernimmt wichtige Aufgaben rund um die Vermarktung einer Immobilie, stellt sie professionell vor und hilft bei der Suche nach dem passenden Käufer. Doch damit nicht genug, denn nicht nur Besitzer einer Eigentumswohnung sollten sich unbedingt nach einem guten Makler umschauen. Wenn Sie auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie sind, dann steht Ihnen der Immobilienmakler Ihres Vertrauens bei jedem Zwischenschritt zur Seite.
Viele stellen sich jedoch die Frage, wie hoch die Kosten für den Makler sind und wie man die Maklerprovision in Berlin berechnen kann. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert.
Was hat sich durch die Reform der Maklerprovision verändert?
Bis zum Ende des Jahres 2020 wurde bei jedem Immobiliengeschäft individuell geregelt, wer die Maklerprovision zu zahlen hatte. In der Regel war dies der Käufer eines Objekts, es konnten jedoch auch persönliche Absprachen gehalten werden. Die Reform der Maklerprovision wurde im Jahr 2020 durchgeführt und hat zur Folge, dass sich die Maklerprovision in Berlin und anderen deutschen Städten leichter berechnen lässt. Die Reform wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist schließlich am 23. Dezember 2020 in Kraft. Sie trifft auf Immobiliengeschäfte zu, wenn der Käufer eine natürliche Person ist und der Makler als Unternehmer auftritt.
Mit der Reform der Maklerprovision wurde ein einheitliches System eingeführt. Der Immobilienmakler ist während des Immobiliengeschäfts sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ein wichtiger Ansprechpartner. Es ist deshalb gerecht, wenn beide Parteien die Provision jeweils zur Hälfte übernehmen. Alle Einzelheiten rund um die Reform der Maklerprovision können Sie in unserem ausführlichen Artikel zu diesem Thema nachlesen.
Wie lässt sich die Maklerprovision in Berlin berechnen?
Es liegt im Ermessen eines jeden Maklers, die Höhe seiner Provision zu bestimmen. Allerdings kann beobachtet werden, dass sich die meisten Immobilienmakler an den marktüblichen Regelungen ihres Bundeslandes orientieren. Die Maklerprovision unterscheidet sich außerdem je nachdem, ob es sich bei dem zu vermittelnden Objekt um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt.
Bei der Vermietung einer Immobilie darf der Makler maximal eine Courtage von zwei Nettokaltmieten verlangen. Beim Kauf, beziehungsweise Verkauf einer Immobilie gibt es keine solche Vorschrift.
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin liegt die marktübliche Provisionshöhe bei insgesamt 7,14 Prozent. Wenn Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision in Berlin berechnen wollen, müssen sie diesen Betrag halbieren. Jede Partei würde beim Immobiliengeschäft einen Betrag von 3,57 Prozent begleichen. Die Kosten sind Teil der Nebenkosten des Immobiliengeschäfts.
Fragen Sie einfach bei Ihrem Immobilienmakler nach, wie hoch seine Courtage tatsächlich ist. In Einzelfällen ist es außerdem auch möglich, die Provision zu verhandeln.