Bei Immobiliengeschäften, Erbangelegenheiten, Scheidungen und allen möglichen anderen Prozessen kommen Immobilienbewertungen zum Tragen. Manche Gutachten müssen vor Behörden und Gerichten Bestand haben, andere dienen dem privaten Gebrauch. So kann es beispielsweise sein, dass der Besitzer einer Eigentumswohnung herausfinden möchte, wie viel seine Immobilie wert ist. Er lässt die Immobilienbewertung durch einen Makler durchführen. Anschließend kann er die Eigentumswohnung oder das Haus zum Verkauf anbieten und einen optimalen Preis erzielen. In anderen Fällen kommen Gutachter oder andere Sachverständige zum Einsatz. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen dem Gutachter und dem Immobilienmakler, wenn es um die Bewertung einer Immobilie geht?
Wie stellt ein Makler eine Immobilienbewertung auf?
Die zentrale Aufgabe eines Immobilienmaklers besteht darin, seine Kunden bei einem Immobiliengeschäft zu betreuen. Der Makler dient in zahlreichen Situationen als Mittelsperson zwischen einem Kaufinteressenten und dem Verkäufer. Im Rahmen des Verkaufs einer Eigentumswohnung oder eines Hauses wird die Immobilienbewertung durch den Makler des Vertrauens durchgeführt. Er ist in der Lage, den Wert des Objekts perfekt einzuschätzen. Auf diese Weise kann ein realistischer Verkaufspreis angestrebt werden.
Eigentümer denken häufig, ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus am besten zu kennen. Dabei übersehen sie jedoch objektive Kriterien und stützen sich stattdessen vor allem auf den sentimentalen Wert. Als Berechnungsgrundlage dienen der damalige Kaufpreis sowie eine Wertsteigerung, die über Jahre hinweg zustande gekommen ist. Ein Makler verfügt hingegen über Expertise, um eine professionelle Immobilienbewertung vorzunehmen. Er beachtet hierbei eine ganze Reihe an Kriterien. Das Gutachten eines Maklers ist in der Regel an den Erfolg gebunden. Es entstehen deshalb in vielen Fällen erst dann Kosten, wenn die Immobilie auch verkauft wird.
Das Gutachten eines Maklers wird allerdings vor Gericht oder bei behördlichen Angelegenheiten nicht anerkannt.
Wie geht der Immobiliengutachter vor?
Die Berufsbezeichnung des Immobiliengutachters ist nicht gesetzlich geschützt. Deshalb ist es empfehlenswert, sich die Qualifikationsnachweise mehrerer Kandidaten zeigen zu lassen, bevor man sich final für einen Gutachter entscheidet. Bei der Erstellung einer Immobilienbewertung konzentriert sich der Gutachter auf eine Reihe verschiedener Daten:
- Energieverbrauch der Immobilie und Energieausweis
- Raumaufteilung und Wohnfläche der Immobilie
- Modernisierungen und Renovierungen
- Makro- und Mikrolage der Immobilie
- Ausstattung der Immobilie
- Zustand und Baujahr
- Instandhaltungsmaßnahmen, Mieteinnahmen
- Zuschnitt und Größe von Grundstück und Immobilie
- Zustand der Rohre, Leitungen, Technik und sanitären Anlagen
Immobiliengutachter oder Immobilienmakler: Wann wird wer benötigt?
Ein Gutachter wird immer dann gebraucht, wenn die Immobilienbewertung für behördliche Vorgänge benötigt wird. Hinzu kommen gerichtliche Prozesse, bei denen der Richter das Immobiliengutachten eines zertifizierten Sachverständigen beantragt.
Bei Verfahren, die nicht mit einem Rechtsstreit einhergehen, wird die Immobilienbewertung durch einen Makler empfohlen.
Wann wird wer gebraucht? Einige interessante Beispiele:
- Makler: Immobilienverkauf, Scheidung ohne Rechtsstreit, Immobilienerbschaft ohne Rechtsstreit
- Vereidigter Sachverständiger: Versicherungsschäden und Forderungen, Zwangsversteigerungen, Baumängel, Scheidung mit Rechtsstreit, Probleme mit dem Finanzamt, Immobilienerbschaft mit Rechtsstreit
- Finanzierende Bank: Baufinanzierung, Immobilienkauf